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Mit Factoring für Elektrotechnik clever finanzieren

Beispiel: Wie ein Elektrotechnikunternehmen mit Factoring-Vergleich 10.800 € spart – durch Full Service und jährliche Vertragsprüfung inklusive.

Konditionen: Beispiel Elektrotechnik

Wie ein Elektrotechnikbetrieb mit Factoring-Vergleich und Full Service rund 10.800 € jährlich sparen konnte – ganz ohne Leistungseinbußen

Für viele Betriebe der Elektrotechnik ist das Projektgeschäft mit umfangreichen Vorleistungen verbunden. Material muss bestellt, Monteure disponiert, externe Dienstleister koordiniert werden – und das alles, bevor die Rechnung gestellt werden kann.

Wenn dann noch lange Zahlungsziele hinzukommen, wird die Liquidität schnell knapp.

Ein zuverlässiges Factoring-Modell schafft hier nicht nur Luft zum Atmen, sondern kann – richtig ausgewählt – spürbare Einsparungen bei den laufenden Kosten bringen.

Wie genau, zeigt das Beispiel eines inhabergeführten Unternehmens aus Baden-Württemberg.

Factoring-Elektrotechnik

Praxisbeispiel: Elektro Müller GmbH

Ein Konditionenbeispiel aus dem Alltag

Branche: Elektrotechnik (Projektgeschäft, Gewerbe & Bau)
Umsatz p.a.: 2,4 Mio. €
Ø Forderungsbestand: 220.000 €
Bisheriges Modell: Full-Service-Factoring mit 1,07 % Gebühr (inkl. Delkredere)

Berechnung der bisherigen Prämien:

2.400.000 € × 1,07 % = 25.680 € jährliche Factoringgebühr

Der Angebotsvergleich bringt Transparenz – und Ersparnis

Nach Einreichung der Betriebszahlen über eine neutrale Vergleichsplattform wurden zwei geeignete Anbieter identifiziert – beide mit gleichem Leistungsprofil:

Anbieter Auszahlung Zinssatz p.a. Factoringgebühr (%) Jährliche Kosten Ersparnis
Anbieter A 90 % 4,25 % 0,62 % 14.880 € 10.800 €
Anbieter B 90 % 4,35 % 0,68 % 16.320 € 9.360 €

Der Unternehmer entschied sich für Anbieter A – nicht nur wegen der besseren Konditionen, sondern auch wegen der klar strukturierten Kommunikation, kurzen Entscheidungswege und der flexiblen Vertragslaufzeit von nur 12 Monaten.

Hinweis: Da die Zinsen sich permanent verändern, fragen Sie bitte grundsätzlich  aktuelle Angebote an. 

Vorteile durch den Factoring-Vergleich

✅ 3 entscheidende Vorteile für Elektro Müller

1. 10.800 € Ersparnis – bei gleicher Leistung

Dank professionellem Vergleich und Nachverhandlung konnte die Gebühr von 1,07 % auf 0,62 % gesenkt werden – ein Einsparpotenzial von über 40 %.

2. Full Service mit weniger Aufwand

Der neue Anbieter übernahm Mahnwesen, Zahlungskontrolle, Debitorenprüfung und optionales Ausfallrisiko. Die Buchhaltung wird entlastet, der Fokus bleibt auf dem Projektgeschäft.

3. Automatische jährliche Vertragsüberprüfung

Ein besonderer Service der Vergleichsplattform: Die Konditionen werden einmal pro Jahr kostenlos überprüft, damit der Vertrag dauerhaft marktkonform bleibt – ohne Neuabschlusszwang.

Fazit: Mit System sparen – und Zeit gewinnen

Das Beispiel der Elektro Müller GmbH zeigt, wie sich durch unabhängige Beratung nicht nur die Liquidität verbessert, sondern auch spürbare Kostenvorteile ergeben können – ganz ohne Mehraufwand im Alltag.

Factoring ist kein Einmalgeschäft, sondern ein laufender Service. Wer hier regelmäßig prüft, vergleicht und nachjustiert, ist finanziell besser aufgestellt, als zahlreiche Wettbewerber.

Häufige Fragen zu Factoring für Elektrobetriebe

1. Lohnt sich Factoring auch für kleinere Elektrobetriebe?

Ja. Bereits ab ca. 250.000 € Jahresumsatz ist Factoring sinnvoll – besonders bei Projektgeschäft mit Vorleistung und langen Zahlungszielen.

2. Was ist der Vorteil eines Full-Service-Modells?

Neben der Sofortauszahlung übernimmt der Anbieter auch Mahnwesen, Bonitätsprüfung, Zahlungskontrolle und optional den Forderungsausfallschutz.

3. Wie hilft eine Vergleichsplattform konkret?

Sie analysiert mehrere Anbieter, stellt die Konditionen strukturiert gegenüber und begleitet die Vertragsverhandlung – neutral, kostenlos und unabhängig vom Anbieter.

4. Was bedeutet „jährliche Vertragsüberprüfung“?

Einmal pro Jahr prüft die Plattform automatisch, ob bessere Konditionen verfügbar sind. Der laufende Vertrag wird so regelmäßig optimiert – ohne Neuverhandlungspflicht.

Quellenangaben