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Homestaging-Factoring – Auszahlung nach Beurkundung

Homestaging-Factoring funktioniert bei ausgesuchten Anbietern: Sofortige Auszahlung nach dem Notartermin sichert Liquidität für neue Projekte.

Homestager investieren vorab in Möbel, Deko, Transport und Personal – die Zahlung fließt jedoch meist erst Wochen nach dem notariellen Kaufvertrag. Factoring setzt sofort nach der notariellen Beurkundung an und sorgt dann für schnelle, planbare Liquidität.

Factoring im Homestaging: Auszahlung erst nach dem Verkauf

Homestaging wertet Immobilien sichtbar auf – die Kosten entstehen sofort, die Honorierung jedoch oft erst Monate später. In der Praxis ist die Rechnung des Homestagers an Makler oder Verkäufer häufig an den notariellen Verkaufsabschluss gekoppelt. Genau hier greift Factoring: Erst nach der notariellen Beurkundung kann die Forderung rechtssicher angekauft und innerhalb weniger Tage ausgezahlt werden. So steht das Geld genau dann bereit, wenn neue Projekte starten.

1 | Warum Factoring trotz spätem Start attraktiv ist

  • Rechtliche Sicherheit: Nach dem Notartermin ist die Forderung in der Regel einredefrei und fällig.
  • Schnelle Liquidität: Auszahlung üblicherweise 24–48 Stunden nach Forderungsankauf.
  • Mehr Projekte parallel: Kapital steht pünktlich für die nächste Ausstattung zur Verfügung.
  • Weniger Bankabhängigkeit: Liquidität wächst mit Ihrem Auftragsvolumen – ohne zusätzliche Kreditlinie.

2 | Praxisbeispiel: Homestagerin in Köln

Eine Homestagerin inszenierte eine leerstehende Eigentumswohnung mit Mietmöbeln, Textilien, Lichtkonzept und Accessoires (Kosten: 8.500 €). Die Rechnung an den Makler wurde vertraglich erst nach der notariellen Beurkundung fällig. Direkt nach dem Notartermin kaufte der Factor die Forderung an; 7.650 € (90 %) flossen binnen 48 Stunden. Die Unternehmerin orderte umgehend Ausstattung für das Folgeprojekt – ohne Kontokorrentspitze.

3 | Praxisbeispiel: Homestaging GmbH in Frankfurt

Eine Homestaging GmbH betreute einen Bauträger mit drei Musterwohnungen. Pro Einheit entstanden rund 18.000 € für Möblierung, Teppiche, Bilder, Pflanzen und Logistik. Die Rechnungen wurden jeweils nach dem Notartermin fällig. Dank sauberer Vertragslage und historisch ungekürzter Abrechnung ermöglichte der Factor eine Auszahlung von 100 % je Objekt – die GmbH startete parallel ein viertes Projekt, ohne zusätzliche Zwischenfinanzierung.

Homestaging-Notartermin (KI generiert)

4 | Checkliste: Unterlagen für den Factoring-Antrag

  • Verträge zwischen Homestager, Immobilienmakler und Verkäufer (klare Leistungs-/Vergütungsregelung)
  • Mitwirkungserklärung im Notarvertrag (Zahlungsanweisung zugunsten des Homestagers)
  • Analysebogen / Factoring-Kurzanfrage (vollständig ausgefüllt)
  • Aktuelle BWA inkl. Summen- und Saldenliste (SuSa)
  • Letzter Jahresabschluss / Bilanz (mit GuV/Anhang, sofern vorhanden)
  • Offene-Posten-Listen Debitoren & Kreditoren inkl. Fälligkeitsstruktur
  • Vollständige Belegkette eines realen Geschäftsfalls (Angebot → Auftrag/Vertrag → ggf. Abnahme/Leistungsnachweis → Rechnung; als Dokumente)
  • Musterverträge mit Makler sowie Vereinbarung mit dem Objektbesitzer
  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Merke: Factoring ist im Homestaging keine Vorfinanzierung vor dem Verkauf, sondern sichert die Liquidität direkt nach der Beurkundung – schnell, planbar, wachstumsfähig.

Kundenstimmen

„Nach jedem Notartermin haben wir die Auszahlung binnen zwei Tagen – so starten wir ohne Verzögerung in neue Projekte.“
J. H., Inhaberin eines Homestaging-Betriebs
„Wir wissen jetzt: Factoring beginnt erst nach dem Verkauf. Aber ab dann läuft es reibungslos und planbar.“
S. W., GF einer Homestaging GmbH

FAQ – Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Ab wann ist Factoring im Homestaging möglich?
    Erst nach dem notariellen Kaufvertrag, wenn die Forderung fällig und einredefrei ist.
  • Wer ist typischer Debitor?
    Je nach Vertragslage der Immobilienmakler oder der Verkäufer.
  • Warum nicht schon vor dem Notartermin?
    Vor der Beurkundung fehlt in der Regel die rechtliche Fälligkeit; die Forderung ist nicht factoringfähig.
  • Welche Auszahlung ist realistisch?
    In den meisten Fällen sind 100 % Sofortauszahlung möglich, bei historisch ungekürzter Rechnungshistorie und bisheriger Einhaltung der Zahlungsziele.
  • Welche Fälle sind ausgeschlossen?
    Strittige, unklare oder überfällige Forderungen sowie fehlende Vertrags-/Notarbasis.

Quellen / Verweise