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Factoring bei Werkverträgen: Besonderheiten

Werkverträge bringen besondere Anforderungen bei der Leistungsabnahme. Wie Factoring auch bei Teilleistungen hilft – verständlich erklärt am Bsp. Metallbau.

Werkvertrag im Metallbau & Handwerk

Praxisnah erklärt am Beispiel eines Unternehmens aus dem Metallbau

Werkverträge gelten als Königsdisziplin in der Baunebengewerbe-Finanzierung: Sie sind detailliert, leistungsorientiert, dokumentationspflichtig – und nicht zuletzt ein Stolperstein für viele Factoringanbieter. Doch warum ist Factoring gerade in solchen Branchen besonders hilfreich – und was macht die Auswahl des richtigen Partners so entscheidend?

Fallbeispiel: MB Techniksysteme GmbH – Metallbau mit Anspruch

Branche: Metallbau – Gerüst- & Tragwerkbau für Gewerbehallen
Umsatz: 7,2 Mio. €
Zahlungsziele: bis zu 60 Tage
Abrechnung: werkvertragsbasiert mit Abschlags- & Teilzahlungen

Die MB Techniksysteme GmbH ist spezialisiert auf statisch tragende Gerüste und Sonderkonstruktionen aus Stahl und Aluminium. Ihre Kunden: Projektentwickler, Generalunternehmer, Städte und Kommunen.

Die Herausforderung? Die Leistungen werden häufig über Monate hinweg in Etappen erbracht, abgenommen und dokumentiert. Erst danach dürfen Rechnungen geschrieben – und bezahlt – werden.

Abnahme-bei-Werkvertrag

Warum ist Factoring hier so anspruchsvoll?

Darauf ist zu achten:

  • Die Leistung muss nachweislich erbracht und abgenommen worden sein
  • Es entstehen regelmäßig Teilrechnungen mit Abschlagszahlungen
  • Bei öffentlichen Auftraggebern gelten Abtretungsverbote, die stilles Factoring erfordern
  • Der gesamte Ablauf muss vertrags- und dokumentationstreu abgebildet werden
  • Es können in Einzelfällen sogar Anzahlungsrechnungen (bis zu 30%) angekauft werden

Für Factoringanbieter bedeutet das: Man braucht Erfahrung mit diesen Prozessen, Schnittstellen zur Buchhaltung – und eine genaue Verifizierung jeder abrechnungsfähigen Teilleistung.

Was Factoring im Werkvertrag konkret erleichtert

Merkmale und Vorteile

Trotz der Komplexität entschied sich MB Techniksysteme für ein speziell angepasstes Stilles-Factoring – vermittelt über eine unabhängige Vergleichsplattform:

  • Abdeckung von Teil- & Abschlagsrechnungen
  • Erfahrung mit Abnahmen und VOB-konformer Abrechnung
  • Integration bestehender Zahlungsflüsse
  • 90 % Auszahlung binnen 48h – auch bei gestaffelter Leistung
  • Stilles Modell bei öffentlichen Auftraggebern möglich
  • Monitoring beim Factor in "Echtzeit" digitalisiert

Das Ergebnis: Die Buchhaltung wurde entlastet, der Cashflow stabilisiert – und neue Aufträge konnten schneller angenommen werden.

Diese Branchen arbeiten u.a. typischerweise mit Werkverträgen

  • Metallbau & Stahlbau
  • SHK & Lüftungstechnik
  • Glasfaserbau
  • Trockenbau
  • Garten- & Landschaftsbau
  • Elektroinstallation
  • Innenausbau & Fensterbau
  • Veranstaltungs- & Medientechnik
  • Fassaden- & Glasbau 

Stimmen aus der Praxis

„Der Faktor verstand endlich, was bei uns zählt: Saubere Doku, korrekte Abnahmen – und schnelle Auszahlung.“
– K. Meinhardt, Geschäftsführer MB Techniksysteme GmbH

„Unsere Teilrechnungen werden heute zügig ausgezahlt – ohne Rückfragen oder ständige Prüfungsverzögerungen.“
– S. Bäumer, Leitung Buchhaltung

 

✅ FAQ – Werkverträge & Factoring

1. Können Abschlagsrechnungen angekauft werden?

Ja – sofern sie nachweislich auf bereits erbrachter und dokumentierter Leistung beruhen.

2. Was passiert bei Bauabzügen wg. z.B. Mängelrügen?

Der Unternhemer muss prüfen, ob diese gerechtfertig sind oder nicht.

3. Gibt es Anbieter, die sich auf Werkverträge spezialisiert haben?

Ja – über Vergleichsplattformen werden gezielt Anbieter mit Branchenkenntnis selektiert.

4. Ist Factoring auch bei öffentlichen Auftraggebern möglich?

Ja – allerdings ausschließlich im stillen Verfahren (Abtretung ohne Benachrichtigung).

Quellenangaben