Wie Factoring hilft, die Bilanzsumme zu verkürzen – und Kapitalgesellschaften so steuerlich und rechtlich zu gestalten.
Factoring: Wie clevere Unternehmen ihre Bilanzsumme steuern – und Publizitätspflichten vermeiden
Warum viele mittelständische Kapitalgesellschaften gezielt mit Factoring arbeiten
Wer als Kapitalgesellschaft bilanziert, kennt das Spiel: Je größer die Bilanzsumme, desto umfangreicher die Veröffentlichungspflichten, Prüfpflichten – und mitunter auch die Kosten.
Was nicht allen Unternehmern bekannt ist: Factoring verkürzt die Bilanzsumme und kann mittelständische Unternehmen vor zusätzlichen Publizitätspflichten schützen. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert.
Durch Factoring lässt sich die Bilanzsumme gezielt reduzieren – was erhebliche Vorteile bringt. Das betrifft nicht nur Kennzahlen wie die Eigenkapitalquote, sondern kann sogar Einfluss auf die Einstufung der Unternehmensgröße nehmen.
Denn laut HGB (§ 267) hängt die Klassifikation in „klein“, „mittelgroß“ oder „groß“ unter anderem von der Bilanzsumme ab.
Beispiel aus der Praxis:
T. & R. Handelskontor GmbH
Branche: Technischer Großhandel
Umsatz p.a.: 8,9 Mio. €
Forderungsbestand: ca. 1,1 Mio. €
Bilanzsumme vor Factoring: 5,1 Mio. €
Bilanzsumme nach Factoring: 3,6 Mio. €
Rechtsform: GmbH
Das Unternehmen bewegte sich seit Jahren knapp über der Schwelle zur mittelgroßen Kapitalgesellschaft – was folgende Auswirkungen zur Folge hatte:
- Erweiterte Bilanzanhänge
- umfangreichere Offenlegung im Bundesanzeiger
- Höhere Anforderungen an Prüfberichte und Rückstellungen
Nach Beratung durch eine neutrale Vergleichsplattform entschied man sich gezielt für ein Ultimo-Factoringmodell:
- 90 % des Forderungsbestands wurden vor dem Bilanzstichtag verkauft
- Die Bilanzsumme reduzierte sich deutlich
- Im Folgejahr konnte das Unternehmen wieder als „kleine Kapitalgesellschaft“ bilanzieren
- Finanzieller Zusatzeffekt: Die Rechnung des STB fiel wegen der gesunkenen Bilanzsumme etwas niedriger aus
Wie nimmt Factoring positiven Einfluss auf die Bilanzsumme?
Die Schwellenwerte laut HGB sind:
| Kriterium | Schwelle (klein → mittelgroß |
| Bilanzsumme | 6.000.000 € |
| Umsatzerlöse | 12.000.000 € |
| Beschäftigte | 50 |
Fällt einer der Schwellenwerte zwei Jahre in Folge unter die Grenze, gilt das Unternehmen als „klein“. Factoring hilft genau hier:
- Factoring reduziert die Bilanzsumme durch Abbau von Forderungen
- Die Eigenkapitalquote steigt (weil das Kapital unverändert bleibt)
- Außenwirkung und Rating verbessern sich – auch bei Banken
✅ Die Vorteile im Überblick
- Weniger Veröffentlichungspflichten: Kein voller Anhang, keine detaillierten Lageberichte
- Geringere Prüfungskosten: Keine gesetzliche Prüfungspflicht für kleine Gesellschaften (z.B.durch Abschlussprüfer)
- Bessere Bilanzkennzahlen: Steigerung der Eigenkapitalquote ohne neues Kapital
- Mehr Verhandlungsspielraum bei Finanzierung durch besseres Rating
- Reduzierte STB-Gebühren: Geringerer Gegenstandswert nach StBVV
Kundenstimmen
„Unser Ziel war klar: Bilanzsumme unter die 6-Millionen-Grenze – und das hat mit Ultimo-Factoring hervorragend funktioniert.“
– J. Theuer, Geschäftsführer der T. & R. GmbH
„Wir sparen uns den erweiterten Anhang und hohe Prüfkosten – bei gleichzeitiger Liquiditätsverbesserung. Win-win.“
– M. Renn, Leitung Rechnungswesen
FAQ – Bilanzsumme, Größenklassen & Factoring
1. Was zählt zur Bilanzsumme im Sinne des HGB?
Alle Aktiva zum Stichtag, inklusive offener Forderungen. Werden diese vor dem Stichtag verkauft, sinkt die Bilanzsumme entsprechend.
2. Welche Vorteile bringt es, als kleine Kapitalgesellschaft zu gelten?
Weniger Offenlegungspflichten, keine gesetzliche Prüfung, geringere Steuerberatungskosten und mehr Flexibilität in der Bilanzpolitik.
3. Wird das bilanziell anerkannt?
Ja – beim echten Forderungsverkauf (Factoring ohne Rückgriff) gelten die Forderungen als ausgebucht und werden bilanziell ersetzt durch die Liquidität.
4. Funktioniert das auch kurzfristig zum Jahresende?
Grundsätzlich Ja – mit einem Ultimo-Factoringmodell, das speziell auf Bilanzoptimierung ausgelegt ist, sollte man mit der Beantragung mind. 8 Wochen vor Geschäftsjahresende starten.
5. Ist das auch für andere Branchen relevant?
Definitiv. Besonders sinnvoll ist es für alle GmbHs, die knapp an der Schwelle zwischen klein und mittelgroß liegen und factoringfähige Forderungen haben– z. B. im Handel, Produktion, Maschinenbau, IT und Dienstleistung.
