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Factoring im Handel: So funktioniert’s mit Einkaufsverbänden

Factoring trotz Zentralregulierung? Was Großhändler beachten müssen, welche Kosten lauern – und wie Factoring trotzdem sinnvoll sein kann.

Worauf im Factoring bei Zentralregulierung achten?

Liquidität für den Handel – trotz Zentralregulierung

Viele Handelsunternehmen arbeiten mit Einkaufsverbänden und Zentralregulierern, doch wie passt Factoring in diese Struktur? Wir klären auf – mit Praxisbeispiel und Kostenübersicht.

Handelsunternehmen stehen heute mehr denn je unter Margendruck. Gleichzeitig steigen Zahlungsziele und das Forderungsmanagement wird komplexer – besonders dann, wenn Einkaufsverbände oder Zentralregulierer involviert sind. Genau hier kann Factoring eine Lösung sein: Der sofortige Verkauf offener Forderungen sichert Liquidität und entlastet die Buchhaltung.

Doch: Der Markt ist intransparent – gerade bei komplexen Strukturen. Ohne unabhängigen Vergleich riskieren Unternehmer hohe Kosten oder unnötige Einschränkungen.

Factoring im Großhandel: Wie funktioniert das?

Factoring bedeutet den Verkauf von Forderungen an ein spezialisiertes Finanzunternehmen („Factor“), das im Gegenzug sofort eine sogenannte Erstauszahlung leistet – meist rund 90 %. Die Restzahlung erfolgt, sobald der Debitor bezahlt.

Sind aber Zentralregulierer oder Einkaufsverbände eingebunden, schaut die Sache etwas anders aus.

Factoring-mit-Zentralregulierung

Mögliche Kostenfallen:

Was Zentralregulierer vom Händler abziehen

Ein Großhändler mit 42 Mio. € Jahresumsatz und diversen Mitgliedschaften in Einkaufsgemeinschaften zahlt in der Praxis häufig zusätzliche Gebühren an Zentralregulierer. Diese Abzüge wirken sich direkt auf die Auszahlungssumme des Factors aus und müssen daher vor Vertragsabschluss transparent kalkuliert werden.

Übersichtstabelle: Typische Kostenpositionen und mögliche Abzüge

Kostenpositionen Üblicher Abzug / Betrag
Zentralregulierungsgebühr 0,1 % – 0,4 % vom Umsatz
Delkrederegebühr 0,15 % – 0,5 % vom Umsatz
Mitgliedsbeitrag 500 € – 2.500 € jährlich
Marketing-/Werbekostenzuschuss 0,1 % – 0,3 % vom Umsatz / 1.000 € – 5.000 €
IT-/Systemgebühren 50 € – 200 € monatlich
Rückvergütungsabzug 5 % – 15 % der Rückvergütung

Hinweis: Diese - im Vorfeld feststehenden - Abzüge muss der Factor bei der Erstauszahlungsquote berücksichtigen.

Was versteht man unter einer Dreiervereinbarung?

Herausforderung: Forderungsabtretung und Dreiervereinbarungen

Bei Zentralregulierung ist der Debitor nicht mehr das einzelne Handelsunternehmen, sondern der Verband selbst. Dieser „tritt an die Stelle des Schuldners“ und ist somit Vertragspartei.

  • Eine stille Forderungsabtretung ist daher nicht möglich.
  • Es muss eine Dreiervereinbarung zwischen Händler, Factor und Verband geschlossen werden.
  • Der Verband muss der Forderungsabtretung ausdrücklich zustimmen, was in aller Regel aber kein Problem darstellt.

Trotz allem: Diese Vorteile sind realistisch

  • Finanzierung der Lieferkette auch bei langen Zahlungszielen
  • Liquiditätsspielräume trotz Verbandsabzügen
  • Reduzierter Kontokorrentbedarf & bessere Bankverhandlungen
  • Professionalisierung des Mahnwesens – unabhängig vom Verband
  • Flexibilität bei Wachstum oder Sortimentsausbau

Praxisbeispiel: Großhändler mit 42 Mio. € Umsatz

Ein Unternehmen aus dem Möbelgroßhandel (Umsatz: 42 Mio. € p.a.) arbeitet mit drei Einkaufsverbänden zusammen. Etwa 65 % der Umsätze werden zentral reguliert. Die Vorwegabzüge (Rechnungskürzungen der Einkaufsverbände) betrug im Durchschnitt 13 %. Nach Analyse durch einen unabhängigen Factoring-Vergleich ergeben sich folgende Eckdaten:

  • Erstauszahlungsquote: 80 % 
  • Factoringgebühr: 0,18 % / Zins: 3M + 1,45 %
  • Einsparung Mahnkosten: ca. 35.000 €/Jahr
  • Verbesserte Ratingnote bei Auskunftei: von 268 auf 235

Fazit: Durch Factoring konnte deutlich schneller auf Liquidität zugegriffen werden als über die klassische Zentralregulierung. 

Kundenstimmen

„Wir dachten, die Zentralregulierung sei alternativlos – aber mit Factoring steht uns das Geld nun doppelt so schnell zur Verfügung.“
– H. Fricke, Geschäftsführer des Möbelhandels

„Die Einbindung war komplex – aber das Ergebnis: mehr Liquidität bei weniger Aufwand.“
– A. Krause, Einkaufsleiter 

FAQ – Häufige Fragen von Unternehmern

  • Was passiert, wenn der Verband keine Dreiervereinbarung unterschreibt?
    Ohne Zustimmung kann kein Factoring implementiert werden. Eine offene Kommunikation im Vorfeld der Factoring-Nutzung ist zu empfehlen.
  • Lohnt sich Factoring trotz hoher Abzüge?
    Ja – sofern die Liquiditätsvorteile klar kalkuliert werden. Wichtig ist eine realistische Modellrechnung inklusive aller Abzüge.
  • Welche Anbieter sind auf Handelsunternehmen mit Zentralregulierung spezialisiert?
    Nur wenige Anbieter bieten strukturierte Lösungen an. Es kommt auf die Branche, Bonität und die Umsatzgröße an. Ein unabhängiger Vergleich liefert die passenden Optionen.
  • Kann ich einzelne Kunden vom Factoring ausschließen?
    Ja – das sogenannte Ausschnittsfactoring ermöglicht es, nur bestimmte Debitoren oder Umsätze zu verkaufen.

Quellenangaben: