Kredit oder Factoring? Was für Handwerksunternehmen sinnvoller ist. Vergleich mit Vorteilen, Praxisbeispiel & Erfahrungen aus dem Mittelstand.
Factoring oder Kredit fürs Handwerk?
Factoring oder klassischer Kredit: Was Handwerksbetriebe über moderne Finanzierung wissen sollten – Vorteile, Vergleich & Beispiele
Die Auftragsbücher sind voll, das Team ist einsatzbereit – doch bis das Geld auf dem Konto eingeht, können beim Handwerk schon mal Wochen vergehen. Vorleistungen, Materialeinkauf und Löhne müssen vorfinanziert werden – und viele Handwerker greifen dafür reflexartig zum Kontokorrentkredit.
Doch es gibt längst eine Alternative: Factoring – also die sofortige Auszahlung offener Rechnungen. Was viele nicht wissen: Gerade im Handwerk ist das oft nicht nur flexibler, sondern auch deutlich günstiger und risikoärmer als ein klassischer Kredit.
Hinzu kommen die Absicherung gegen Forderungsausfall, Kapital für Wachstum aus dem eigenen Cash-Flow und Entlastung im Debitorenmanagement, alles Vorteile und Vereinfachungen, die ein Bankkredit nicht leisten kann.

Vergleich: Kredit oder Factoring im Handwerksalltag?
Vergleichspunkt | Klassischer Kredit | Factoring für Handwerksbetriebe |
Rückzahlungspflicht | Ja, monatliche Tilgung | Nein – Forderungen werden verkauft |
Finanzierungsvoraussetzung | Bonität, Sicherheiten, Bilanzen | Erbrachte Leistung, Rechnung, Debitorenbonität |
Verfügbarkeit | Wochen bis Monate | In wenigen Tagen einsetzbar |
Bilanzwirkung | Schulden erhöhen Verbindlichkeiten | Verbesserung der Eigenkapitalquote |
Flexibilität bei Auftragsspitzen | Eingeschränkt durch Kreditrahmen | Skalierbar mit dem Umsatz |
Praxisbeispiel: Elektro Steinmann – schnell handeln statt lang verhandeln
Branche: Elektrotechnik
Umsatz p.a.: ca. 2,2 Mio. €
Ø Forderungsbestand: 210.000 €
Bisherige Finanzierung: Kontokorrent bei der Hausbank
Lösung: Full-Service-Factoring mit 90 % Sofortauszahlung, inkl. Ankauf von Anzahlungsrechnungen
Ergebnis: Keine weitere Verschuldung und Entlastung in der Buchhaltung. Die Auszahlung erfolgt binnen 24 Stunden nach Rechnungseinreichung – ohne zusätzliche Belastung der Kreditlinie.
Mehrwerte fürs Factoring
✅ 5 klare Vorteile für Handwerksbetriebe
1. Kein Warten auf Zahlungseingänge
Die meisten Factoring-Anbieter zahlen binnen 24–48 Stunden – das reduziert den Liquiditätsstau massiv.
2. Keine Sicherheiten nötig
Anders als beim Bankkredit benötigt Factoring keine Immobilien, Maschinen oder private Bürgschaften.
3. Planungssicherheit durch konstante Liquidität
Sichere, planbare Einnahmen erleichtern die Einsatzplanung von Personal, Subunternehmen und Material.
4. Entlastung im Backoffice
Full-Service-Factoring übernimmt auf Wunsch Mahnwesen, Debitorenprüfung, Zahlungskontrolle und Inkasso.
5. Flexible Kosten – keine Kreditbindung
Die Finanzierungslinie wächst paralell zum Umsatz. Keine langjährige Kreditbindung, Factoringumsatz kann jederzeit angepasst werden!
Häufige Fragen zum Thema „Factoring fürs Handwerk“
1. Ist Factoring auch bei VOB- oder Abschlagsrechnungen möglich?
Ja – sofern die Teilleistung dokumentiert und abgenommen wurde. Ca. 25 Anbieter haben sich auf VOB-Leistungen und Teilzahlungen im Bauhandwerk spezialisiert.
2. Ist die Kündigung meines Kredits Voraussetzung?
Nein – Factoring kann zusätzlich oder parallel zum Kredit genutzt werden. Viele Handwerksbetriebe setzen beides kombiniert ein.
3. Wird das Mahnwesen ausgelagert?
Optional. Beim Full-Service-Modell übernimmt der Anbieter das Mahnwesen auf Wunsch vollständig – oder das Unternehmen behält es selbst (Inhouse-Modell).
4. Ab wann lohnt sich Factoring für kleine Betriebe?
Ab einem Umsatz von ca. 250.000 € pro Jahr ist Factoring in der Regel wirtschaftlich und praktikabel.
5. Ist ein Anbieterwechsel möglich, wenn ich bereits Factoring nutze?
Ja – ein unabhängiger Vergleich kann die Konditionen bewerten. Oft lassen sich 15–30 % Kosten einsparen und das Modell besser auf die Unternehmensstruktur anpassen.
6. Welche Voraussetzungen muss ich zur Factoring Nutzung erfüllen?
Die Forderungen müssen frei von rechten Dritter sein, sollten also weder abgetreten, verpfändet oder sicherungsübereignet sein.